Warnstufe 2

Achtung – ab sofort gilt Warnstufe 2!
Durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) werden auf https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem die tagesaktuellen Frühwarnindikatoren (Leitindikator – Sieben-Tage-Inzidenz, Belastungswert – Hospitalisierungsinzidenz und Schutzwert – ITS-Belegung) und daraus resultierend die entsprechende Einstufung gemäß des Thüringer Corona-Eindämmungserlasses veröffentlicht. Der Stufenwechsel wird durch das TMASGFF anhand der nachfolgenden Kriterien festgestellt:
Für die Stadt Gera wurden zwei der Frühwarnindikatoren (Leitindikator und Belastungswert) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.
 
Damit gilt ab sofort Warnstufe 2 und es müssen die Maßnahmen gemäß Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) und der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. September 2021 umgesetzt werden.
Dies bedeutet für alle Kinder, die nicht in der Schule getestet werden bzw. keinen Test nachweisen können, dass sie den gesamten Tag MNB tragen müssen.