Aktuelle Informationen zur Coronalage ab dem 04.04.2022

Ab 04.04.2022 treten an Thüringer Schulen Basisschutzmaßnahmen in Kraft (aktuelle Verordnung gültig bis 30.04.2022 bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-04-01_ThuerSARS-CoV-2-KiJuS-VO.pdf)
Dies bedeutet für unsere Schule:

Maskenpflicht

  • entfällt im schulischen Alltag, es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzzahlen jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können
  • bei der Schülerbeförderung müssen weiterhin qualifizierte Gesichtsmasken getragen werden

Testpflicht

  • weiterhin 2x pro Woche (auch während der Ferienbetreuung)
  • bei positivem schulischen Selbsttest reicht zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein  Antigenschnelltest eines annerkannten Testzentrums aus
  • Testbescheinigung entfällt aufgrund des Wegfalls der 3-G-Regelung

Betretensverbot

  • Betretensverbot gilt weiterhin wie bisher für symptomatische und absonderungspflichtige Personen
  • der Zutritt für einrichtungsfremde Personen ist nur mit vorheriger Terminabsprache gestattet