Aktuelle Informationen zur Coronalage ab dem 04.04.2022
Ab 04.04.2022 treten an Thüringer Schulen Basisschutzmaßnahmen in Kraft (aktuelle Verordnung gültig bis 30.04.2022 bildung.thueringen.de/fileadmin/2022/2022-04-01_ThuerSARS-CoV-2-KiJuS-VO.pdf)
Dies bedeutet für unsere Schule:
Maskenpflicht
- entfällt im schulischen Alltag, es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzzahlen jederzeit freiwillig eine Maske im Schulalltag tragen können
- bei der Schülerbeförderung müssen weiterhin qualifizierte Gesichtsmasken getragen werden
Testpflicht
- weiterhin 2x pro Woche (auch während der Ferienbetreuung)
- bei positivem schulischen Selbsttest reicht zur Abklärung einer bestehenden Infektion ein Antigenschnelltest eines annerkannten Testzentrums aus
- Testbescheinigung entfällt aufgrund des Wegfalls der 3-G-Regelung
Betretensverbot
- Betretensverbot gilt weiterhin wie bisher für symptomatische und absonderungspflichtige Personen
- der Zutritt für einrichtungsfremde Personen ist nur mit vorheriger Terminabsprache gestattet