Alle Informationen rund um Anmeldungen und Abmeldungen Ihres Kindes

Anmeldung eines Schulanfängers

  1. Es ist die Geburtsurkunde vorzulegen oder in Kopie abzugeben.
  2. Die Eltern müssen sich durch ein Ausweisdokument ausweisen. Meldet eine vertretende Person ihr Kind an, dann nur mit einer Vollmacht.
  3. Das nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist nachzuweisen (Schriftstück vom FD Kinder- und Jugendhilfe oder vom Gericht). Eine nur mündliche Aussage wird nicht akzeptiert.

Anmeldung / Abmeldung eines Schülers bei Schulwechsel

  1. Der Schüler wird durch die Eltern an der Schule, wo er gerade beschult wird abgemeldet und an einer anderen Schule angemeldet.
  2. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung der aufnehmenden Schule, wird die Schülerakte durch die Schulsachbearbeiterin an die neue Schule geschickt.

Handreichung zur Anmeldung und Aufnahme an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk oder ohne Schulbezirk

Nachmittagsbetreuung Hort

Hortanträge bzw. Abmeldungen vom Hort oder Änderungsanträge zum Hort werden im Sekretariat der Schule ausgegeben.

Schülerausweise / Schulbescheinigungen

Werden im Sekretariat ausgestellt.

Schülerbeförderung (SAC) / Mittagsversorgung

Die Anträge können Sie selbst online erfassen unter: www.schulweg.gera.de 

Papierhafte Anträge werden nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Der Antrag Schülerbeförderung wird im Sekretariat abgegeben. Der Vertrag mit der Mittagsversorgung durch den Essensanbieter DLS wird von den Eltern direkt an die Firma geschickt. Die Bestellung des Mittagessens erfolgt immer durch die Eltern.

www.dls-gmbh.biz

Registrierung unter: www.dls-gmbh.biz/registrierung

 

 

Sonstiges

Alle Anträge Bildung und Teilhabe (Bezuschussung Mittagsversorgung, ein- oder mehrtägige Ausflüge, Teilnahme am kulturellen Leben usw.) werden im Sekretariat bestätigt und abgestempelt. Die Anträge sind von den Eltern in den zuständigen Stellen (H 35) abzuholen und auszufüllen. Der Antrag wird von der Schule nur bestätigt wenn die Unterschrift des Erziehungsberechtigten drauf ist.