Schulbeginn 2021/22

Die kommende ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO mit einer Basisphase und einer Warnphase basiert auf dem neuen gestuften Thüringer Frühwarnsystem des TMASGF. Das Schuljahr 2021/22 startet unabhängig von der aktuellen Warnstufe mit einem 14-tägigen "Sicherheitspuffer".  Mit diesem "Sicherheitspuffer" wird thüringenweit für alle Schulen verbindlich eine gesonderte Regelung in den ersten beiden Schulwochen (06.09. - 19.09.2021) umgesetzt. Danach gilt die entsprechende Stufe des Frühwarnsytems.

 

Regelungen für die ersten beiden Schulwochen vom 6. bis 9. September

Teilnahme am Unterricht

 

  • Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
  • Befreiungsmöglichkeiten für SuS mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf (Nachweis: aktuelles ärztliches Attest)
  • Präsenz von SuS mit im haushalt lebenden Angehörigen mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf (Härtefallentscheidung durch das zuständige Schulamt, Antrag ist über die Schule zu stellen)


Testpflicht


Für die ersten beiden Schulwochen im Schuljahr 2021/22 gilt eine verbindliche 2x wöchentliche Testpflicht (außer 3G-Nachweis liegt vor).

Maskenpflicht

Unabhängig von Basis- oder Warnphase besteht weiterhin die Maskenpflicht im Schulhaus. Eine Pflicht zum Tragen einer MNB im Unterricht besteht für Grundschulkinder NICHT.
Für Schüler der Grundschule genügt weiterhin die Verwendung einer MNB nach §6 Abs.1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO.

Um zu erfahren, in welcher Phase bzw. Warnstufe sich eine jeweilige Schule nach dem "Sicherheitspuffer" befindet, besuchen Sie bitte die Internetseite des Thüringer Ministeriums oder die Internetseite der Stadt Gera.

https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus

https://unser.gera.de/corona/